Im Mai suchte die Frau des 39-jährigen Russen das Spital auf. Eine Oberarmprellung und blaue Flecken wurden diagnostiziert. Rechtlich gerade noch eine Körperverletzung. Zunächst gab die Frau an, sie werde schon acht Jahre lang von ihrem Mann misshandelt, so zirka einmal pro Woche gebe es eine Watsche oder sonstige Grobheiten. Im Prozess will die Frau, die mittlerweile geschieden ist, nicht mehr aussagen. Ebenso wenig der gemeinsame Sohn.
Polizeibegleitung
Beim vierten Anlauf kann der Prozess wegen fortgesetzter Gewaltausübung stattfinden. Die Polizei führt den Angeklagten vor. Der verneint, seine Frau geschlagen zu haben. Das eine Mal, wozu ein Ambulanzblatt des Krankenhauses existiert, da könne es sein, dass er seine Frau einmal etwas unsanft angegriffen habe. Er habe getrunken und danach vielleicht zu fest zugepackt, als er seine damalige Gattin am Arm festhielt, so die Aussage des 39-Jährigen.
Somit bleibt die Sache „fortgesetzte Gewaltausübung“ ohne Schuldspruch, das grobe Packen am Arm wird als Körperverletzung mit 400 Euro Strafe geahndet. 200 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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