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Von der Direktion in die Arbeitslosigkeit

Rechte Hand des Chefs verurteilt.
Rechte Hand des Chefs verurteilt. ©Eckert
Als in der Direktion einer Bludenzer Firma Geld fehlte, kam man der Assistentin des Chefs auf die Schliche. Die Dame stand jetzt vor Gericht.

Anfangs wusste man nicht, wohin die Gelder in der Direktion des Bludenzer Topbetriebes wanderten. Man deponierte registrierte Geldscheine. Die Fünfziger wurden durchnummeriert und im Auge behalten. Als wieder Scheine fehlten und man genau diese in der Geldtasche der rechten Hand des Chefs fand, gestand die Frau ihren Diebstahl. Insgesamt hatte sie drei Mal gestohlen, rund 1500 Euro waren zusammen gekommen.

Ohne Vorstrafe

Weil sie unbescholten und geständig ist, zusätzlich Schadenswiedergutmachung versprach, kommt die Frau mit einer Diversion und 500 Euro Buße davon. Somit bleibt ihr eine Verurteilung und eine Vorstrafe erspart. Bezahlt sie die Buße nicht, wird das Verfahren fortgesetzt und sie wird dennoch verurteilt. Als Motiv gab sie Geldprobleme an. Ein Berg voll Schulden für ein Haus lasten auf der einstigen Bürodame.

(Red.)

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