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Von den Hells Angels bedroht

©Stiplovsek
1500 Euro Strafe wegen Falschaussage im Prozess gegen Schweizer Rocker.

Feldkirch –  Im September des Vorjahres wurde ein 31-jähriges Mitglied der Schweizer Hells Angels am Feldkircher Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann im März 2016 bei der Lustenauer Diskothek „Sender“ mit einem Messer auf einen Gast eingestochen und ihn damit zu töten versucht hatte.

Nun stand das Verbrechen erneut im Mittelpunkt einer Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Auf der Anklagebank stand diesmal der ehemalige 39-jährige Türsteher der Diskothek. Weil sich seine damalige Behauptung als Zeuge vor den Geschworenen („ich habe den Angeklagten nicht mit einem Messer gesehen“) eindeutig als falsch erwiesen hat.

Der Beschuldigte zeigte sich von Beginn an geständig und reumütig. Aber er sei damals von den Schweizer Hells Angels praktisch zu einer Falschaussage gezwungen worden. „Sie kontaktierten mich und legten mir nahe, vor Gericht auszusagen, kein Messer gesehen zu haben.“, sagte er vor Richterin Nadine Heim. Außerdem habe er in seinem Briefkasten plötzlich ein Foto von seiner Tochter gefunden, die auch zweimal von Männern verfolgt worden sei.

Richterin Nadine Heim zeigte gewisses Verständnis. „Ich verstehe Sie und glaube absolut, dass sie sich in einer Stresssituation befunden haben. Aber wir sind auf wahre Zeugenaussagen angewiesen, denn sonst gehen Mörder frei“ begründet sie ihr Urteil im Sinne der Anklage und sprach eine Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 5 Euro aus.

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