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Vom Marillendieb, der keiner war

Auf ungewöhnliche Weise das Gespräch mit der Polizei gesucht.

Der Angeklagte macht einen höflichen, eloquenten Eindruck. Was nicht sofort erkennbar ist: Er ist psychisch krank, leidet laut Reinhard Haller an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. So erklärt sich auch, dass der 34-jährige provokant eine Steige Marillen aus einem Geschäft mitnahm, sich überzeugte, dass er gesehen wurde und sie danach grinsend auf den Boden stellte. Wie von dem vermeintlichen Dieb beabsichtigt, ließ die Polizei nicht lange auf sich warten. „Ich wollte endlich mit den Polizeibeamten einmal reden“, tut er sein wahres Ansinnen kund. Es kommt zu einem Gerangel mit dem Beamten, wobei sich dieser eine Brustkorbprellung zuzieht. Dafür bekommt er jetzt 300 Euro Schmerzengeld.

Zusatzstrafe

Wegen der Sache mit den Marillen bekommt der psychisch Angeschlagene keine Extrastrafe, denn im Mai 2017 wurde er wegen Tankkartenskimmings, also Datenklau von Tankkarten, zu acht Monaten Gefängnis plus 16 Monate auf Bewährung verurteilt. Damit ist auch die Körperverletzung des Beamten sowie der Widerstand erledigt. Eine Vorstrafe bekommt er zwar dazu, eine weitere Strafe jedoch nicht. Nun ist der Mann in psychiatrischer Behandlung und kann auf Grund der verabreichten Medikamente und Betreuung mit seiner Krankheit besser umgehen. Das Urteil akzeptiert er.

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