Zwei Jahre dauert seit der Einführung 1992 die
Führerschein-auf-Probe-Regelung. Während dieses Zeitpunkts darf ein
Führerscheinneuling maximal 0,1 Promille Alkohol im Blut haben, was de
facto einem absoluten Alkoholverbot am Steuer gleichkommt. Wird er mit mehr
erwischt, muss er zwingend eine Nachschulung machen. “Im vergangenen Jahr
mussten 55 Besitzer eines Probeführerscheins eine Nachschulung wegen zuviel
Alkohol im Blut machen”, berichtet der Leiter des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV) in Bregenz, Gerhard Hübner, gegenüber den “VN”.
Das sind um 15 Personen weniger, als noch 1998.
79 Kurse abgehalten
Auch die generelle Zahl von Nachschulungen wegen mehr als 1,6 Promille
Alkohol im Blut ist deutlich zurück gegangen. “1998 mussten noch 637
Personen die Schulung absolvieren – im vergangenen Jahr waren es noch 464″,
klärt Hübner auf. Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr 79 Kurse vom
Kuratorium abgehalten. “Ein Kurs geht über fünf Abende mit jeweils bis zu
drei Stunden Unterricht”, so Hübner weiter. Die Kosten für den Kurs
betragen 5820 Schilling.
Fährt der Besitzer eines Probeführerscheins ohne Alkoholeinfluß ist das
aber noch lange kein Freibrief für ungestümes Autofahren. Durch “allgemein
verkehrsauffällige Fahrweise” wie zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit
kann einem Fahranfänger ebenfalls das Rosapapier entzogen und er zu einer
Nachschulung verdonnert werden.
“26 abgehaltene Kurse mit jeweils acht bis
neun Personen von 1998 stehen dabei 24 Schulungen vom vergangenen Jahr
gegenüber”, weiß der Leiter des KfV. “Die Zahlen sind mit Vorsicht zu
genießen”, will Hübner noch nicht in Euphorie verfallen. Wenngleich die
Zahlen eindeutig beweisen würden, dass sich die
Führerschein-auf-Probe-Regelung bewährt hat. Jetzt gelte es abzuwarten, ob
der positive Trend auch in Zukunft anhalten werde.
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