Prammer berief sich gegenüber der APA auf eine Stellungnahme des parlamentarischen Legislativdienstes, die empfiehlt, die drei Posten in der Volksanwaltschaft den drei stimmenstärksten Fraktionen zuzuordnen. Damit dürfte die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits zum Zug kommen.
Hintergrund des Konflikts: Gesetzlich ist nur davon die Rede, dass die drei mandatsstärksten Fraktionen je einen Posten in der Volksanwaltschaft stellen sollen. Nach der letzten Wahl war nun erstmals ein Mandatsgleichstand zwischen der dritt- und viertstärksten Partei entstanden. Die FPÖ sah sich so trotz ihres Stimmenrückstandes gegenüber den Grünen berechtigt, am 22. Mai im Hauptausschuss ebenfalls einen Wahl-Vorschlag einzubringen.
Das wird nun nicht geschehen können. Prammer schloss sich dem Vorschlag des Legislativdienstes an, da keine Einigkeit zwischen den Fraktionen über die jeweilige Rechtsposition erzielt werden konnte. Die Parlamentsjuristen hatten sich auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt berufen, das die drittstärkste Partei an Stimmen als allein nominierungsberechtigt sieht.
Grüne erfreut
Nationalratspräsident Barbara Prammer (S) sprach im Zusammenhang mit der gesetzlichen Formulierung über die Besetzung der Volksanwaltschaft von einem unglücklichen Zustand. Es bestehe hier eine nicht unbeträchtliche Gesetzeslücke. Eine legistische Klarstellung würde sie begrüßen. Es solle dabei aber weiter gewährleistet werden, dass die Posten im Sinne des Minderheitenschutzes auf drei Parteien aufgeteilt werden.
Die Grünen zeigten sich über die Entscheidung der Präsidentin naturgemäß erfreut. Bundessprecher Alexander Van der Bellen meinte gegenüber der APA, es sei ein erwartetes und gutes Ergebnis. Seine Partei werde Justizsprecherin Terezija Stoisits für den Gesamtvorschlag nominieren, über den dann im Hauptausschuss in einem abgestimmt wird.
Dass die Grünen als an Stimmen drittstärkste Partei zum Zug kommen müssten, sage einem schon der Hausverstand, meinte Van der Bellen. Der Grünen-Chef erinnerte auch daran, dass die FPÖ gleich nach dem Wahlergebnis ja der Position zugestimmt habe, wonach seine Partei erstmals einen Volksanwalt stellen könne. Van der Bellen geht nun davon aus, dass die ÖVP die Entscheidung Prammers mittragen wird. Bei FPÖ und BZÖ vermutet er, dass hier keine Unterstützung zu erwarten sei.
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