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Volksanwalt Dünser präsentierte Tätigkeitsbericht 2007

Bregenz - Nach einem Rückgang auf 631 Fälle im Jahr 2007 hat die Zahl der Anliegen und Beschwerden an den Vorarlberger Landesvolksanwalt Felix Dünser im vergangenen Jahr wieder auf 727 zugenommen.

Damit wurde das Niveau von 2006 leicht übertroffen, informierte Dünser am Montag bei der Präsentation des Tätigkeitsberichts für 2007. Als wichtigste Sachgebiete erwiesen sich 2007 und 2008 wie in jedem Jahr die Bereiche Baurecht, Raumplanung und Straßenrecht.

Von den im Jahr 2007 aufgetreten Fällen betrafen etwa 60 Prozent die Gemeinde- und 40 Prozent die Landesverwaltung. Laut Dünser besteht der Trend, dass es in kleineren Gemeinden eher zu Problemen kommt als in größeren Kommunen bzw. Städten. Die Verwaltung einer Kleingemeinde könne etwa bei Baurechtsfragen überfordert sein, wenn kein Jurist beschäftigt werde, stellte Dünser fest. Allerdings würden immer mehr Kommunen eine gemeinsame Bauverwaltung schaffen, was Dünser als “gute Tendenz” wertete.

Wie in jedem Jahr hatte es Dünser auch 2007 mit zum Teil kurios anmutenden Fällen zu tun. So wurde etwa einer diplomierten Altenpflegerin nach über 20 Jahren die Berufsausübung verboten, weil sie ihre Fachausbildung in den Niederlanden absolviert hatte und keine Nostrifizierung vorlag. In einer anderen Gemeinde wurde in einer Bauangelegenheit erst nach 30 Jahren über eine Berufung entschieden. In wieder einer anderen Kommune bekam eine Hausbesitzerin nach 30 Jahren neuerlich den Kanalanschlussbeitrag vorgeschrieben.

Weiters gab es für Dünser 2007 fünf Antidiskriminierungsfälle aufgrund der ethnischen Herkunft zu klären. Zweimal wurde Jugendlichen wegen ihres ausländischen Aussehens der Zutritt in eine Diskothek verweigert. Eine Oberärztin sah sich als Frau bei der Bewerbung um eine Primararztstelle benachteiligt.

Erfreut zeigte sich der Volksanwalt darüber, dass die Bemühungen der Landesvolksanwaltschaft Wirkung zeigten. So werde die Sozialhilfe-Vergabe nach einer Kritik der Landesvolksanwaltschaft heute in allen Bezirken gleich geregelt. Dadurch habe auch die Anzahl der ihm zugetragenen Fälle deutlich abgenommen, so Dünser. Auch das Kindergartengesetz sei durch die Herabsetzung des Regelalters auf drei Jahre im Sinne der Landesvolksanwaltschaft novelliert worden.

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