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VOL.AT Rechtstipp: Das Recht auf guten Urlaub

©APA/dpa
Kakerlaken im Zimmer, vom versprochenen Meerblick nichts zu sehen: Auf die Vorfreude auf den Urlaub folgt vor Ort oft die Ernüchterung. Anwalt Clemens Pichler erklärt, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

 Wenn das Hotel am Urlaubsort schlechter ist, als versprochen, muss niemand das hinnehmen. „Bis zu 100 Prozent der Urlaubskosten können zurückverlangt werden“, so Rechtsanwalt Clemens Pichler im VOL.AT Rechtstipp.

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