Das teilt Landesrat Erich Schwärzler mit. Der Fundort wurde unmittelbar nach der Entfernung des Kadavers desinfiziert. Der Befund muss noch im EU-Referenzlabor Weybridge/GB bestätigt werden. Dies ist der sechste Vogelgrippefall in Vorarlberg.
Da der Fundort innerhalb der bestehenden Schutzzone liegt, ist eine räumliche Ausdehnung nicht notwendig. Auch eine zeitliche Verlängerung der Schutzzone kann in diesem speziellen Fall unterbleiben, weil der Tag des Auffindens und der Entfernung des Kadavers zeitlich noch vor der Einrichtung der bestehenden Schutzzone (4. März 2006) liegt.
Die getroffenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen am Vorarlberger Bodenseeufer bleiben laut LR Schwärzler weiterhin aufrecht, dies sind vor allem die Stallpflicht für Geflügel, das Jagdverbot auf Wasservögel, das Desinfektionsgebot am Stalleingang sowie das stand still für die Verbringung von lebendem Geflügel in der Schutzzone.
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