Dieser Beschluss ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die Vogelgrippe keine Ländergrenzen kennt und ein gemeinsamer Lebensraum der Wasservögel um den Bodensee besteht, so Landesrat Erich Schwärzler.
Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Einrichtung von ausreichend bemessenen Schutz- und Überwachungszonen. 2. Möglichst einheitliche Umsetzung der Aufstallpflicht für alle Geflügelhalter. 3. Risikobasiertes und systematisches Einsammeln toter Wasservögel in den Schutz- und Überwachungszonen. 4. Risikobasierte und konsequente Überwachung in den Hausgeflügelbeständen. 5. Konsequentes Verbot von Geflügelschauen und -märkten sowie Vogelbörsen während der Aufstallpflicht.
Darüber hinaus wurde vereinbart, eine Fachkonferenz durch die zuständigen Leiter der Veterinärdienste um den Bodensee mit folgenden Aufgaben einzurichten: – Erarbeitung eines mittelfristigen Konzepts mit Maßnahmenvorschlägen zur Bewältigung der Vogelgrippe. – Erstellen eines Monitorings über die Entwicklung der Vogelgrippe rund um den Bodensee. – Ausarbeitung von eventuell notwendigen Maßnahmen für die Frühjahrs- und Sommermonate, sollte die Vogelgrippe bis dahin nicht erfolgreich bekämpft werden können. – Einrichtung einer Internet-Plattform für die Fachbehörden der Bodenseeanrainerländer.
Grundsätzlich sind alle Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen die Vogelgrippe umzusetzen, wie zB seitens der Haustiereigentümer dafür zu sorgen ist, dass ihre Hunde und Katzen nicht mit Wasservögeln in Kontakt kommen. Die Maßnahmen dienen auch dem Ziel, die bestehenden Risikofaktoren zu minimieren und die Vogelgrippe von den Haustierbeständen fernzuhalten, betont LR Schwärzler. Rückfragehinweis:
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