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Vogelgrippe: Fünf Anzeigen wegen Verstoßes gegen Stallpflicht in Vorarlberg

Die Stallpflicht ist wieder aufgehoben.
Die Stallpflicht ist wieder aufgehoben. ©APA/dpa (Symbolbild)
Der Vorarlberger Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) hat sich am Montag mit der Stallpflichtmoral der Vorarlberger Geflügelhalter im Zusammenhang mit der Vogelgrippe zufrieden gezeigt.

Nur in fünf Fällen wurden Besitzer wegen eines Verstoßes angezeigt. Insgesamt waren im westlichsten Bundesland 37 Betriebe gesperrt, bestätigte Landesveterinär Norbert Greber einen Bericht des ORF Vorarlberg.

Seit dem Wochenende darf Geflügel in ganz Österreich wieder im Freien gehalten werden, denn die Stallpflicht – im November in Vorarlberg, im Jänner im Rest Österreichs wegen der Gefahr der Vogelgrippe des Virustyps H5N8 eingeführt – ist seit Samstag wieder aufgehoben. Besonders nach dem Auftreten der Tierseuche in einem Freiland-Putenmastbetrieb in Hard (Bez. Bregenz) Mitte November waren Landesveterinär und Behörden gefordert, bilanzierte Schwärzler.

22 positive Befunde bei Wildvögeln

Im Umkreis von drei Kilometern rund um den Betrieb in Hard wurden insgesamt rund 330 Blut- und Kotproben von Geflügel genommen und zur Analyse eingeschickt. Neun Mal wurden ganze Tierkörper untersucht. Bei Wildvögeln entnahmen Tierärzte 67 Proben. Bei 22 fiel der Befund positiv aus, 43 der Tiere waren nicht an der Vogelgrippe erkrankt und zwei Befunde stünden noch aus, sagte Greber gegenüber der APA.

In den Bodenseegemeinden wurden 470 tote Wildvögel eingesammelt und entsorgt. Im Landesinneren wurden rund 60 verendete Tiere gefunden. Das sei die Zahl der gemeldeten Funde, präzisierte Greber. Trotz der aufgehobenen Stallpflicht appellierte der Agrarlandesrat an die Geflügelhalter, weiterhin einige Sicherheitsvorkehrungen ernst zu nehmen. Zum Beispiel forderte er sie auf, die Tiere nur im Stall zu füttern und zu tränken.

(APA)

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