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Vogelgrippe: Entscheidung über Stallpflicht

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Die vorläufige Frist der Geflügel-Stallpflicht in Österreich endet am kommenden Sonntag (30. April). Am 26. April wird von Seiten des Gesundheitsministeriums die Entscheidung gefällt, ob die Stallpflicht aufgehoben oder verlängert wird.

Das teilte Ulrich Herzog, oberster Veterinär im Gesundheitsministerium, der APA mit.

Seit vergangener Woche finden Beratungen der Experten im Ministerium statt, sagte Herzog. Auf die Frage, ob die Stallpflicht verlängert werden könnte, meinte Herzog: „Ich glaube, dass es in diese Richtung geht.“ Denn es habe sich die Situation nicht verbessert. Die Entwicklung der Vogelgrippe müsse weiter abgewartet werden. Es sei zwar ruhiger geworden, aber die Experten im Ministerium seien skeptisch, was die Aufhebung der Stallpflicht betreffe, sagte Herzog.

Zudem werde man sich das Modell in Deutschland näher ansehen. Dort sei eine unbegrenzte Stallpflicht geplant. Für unbedenkliche Betriebe gebe es einzelne Ausnahmen, sagte Herzog.

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