VKI ortet Etikettenschwindel bei Stevia-Produkten
Mit dieser Warnung ließ am Donnerstag die Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufhorchen. Der VKI hat eine Auswahl an Stevia-Produkten unter die Lupe genommen und zog nun ein durchwachsenes Resümee.
Oft weitere Süßungsmittel in Stevia-Produkten
Im Vergleich zu herkömmlichem, raffiniertem Haushaltszucker schneidet Stevia gar nicht schlecht ab – hemmungslos Süßes schlemmen ermöglicht “E 960” allerdings auch nicht. In zwölf von 36 Proben fanden sich weitere Süßungsmittel, am häufigsten der Zuckeralkohol Erythrit, in zehn Zucker in Form von Fruktose, Laktose oder Apfel-Bestandteilen. Ein wichtiger Aspekt sind für die Konsumentenschützer daher die Verpackungsangaben, die sowohl in Wort als auch in Bild eine “Natürlichkeit” vorgaukeln, die so nicht gegeben sei.
Immer das Kleingedruckte lesen
Die Molkereiprodukte, Getränke, Süßungsmittel und Naschereien halten nicht immer, was sie auf der bunten Verpackungsvorderseite versprechen. Ein Appell der Experten lautete daher: Immer das Kleingedruckte lesen. Denn unter Umständen verstecken sich in einem Stevia-Produkt mehr Kalorien und eventuell sogar mehr Zucker.
Ab 2013 soll es aufgrund einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums vom Juni 2012 über die “täuschungsfreie Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit dem Zusatzstoff Steviolglykoside (E 960) gesüßt sind” mit dem “Etikettenschwindel” vorbei sein. Aber: “Zucker ist eigentlich ein ganz ähnlicher Fall”, erläuterte der gelernte Chemiker und VKI-Geschäftsführer Franz Floss. Das Steviablatt sei vom Süßstoff genauso weit weg wie die Zuckerrübe vom Haushaltszucker.
Ernüchterndes Test-Fazit
“Natürlich”, “Zahnschonend”, “Ohne Kalorien” und “Für Diabetiker geeignet”: Diese vier am häufigsten genannten Argumente in der Bewerbung des Süßstoffes Stevia klingen für viele Konsumenten überzeugend. Das Test-Fazit fiel einerseits ernüchternd aus, andererseits gaben die Experten Entwarnung. Einige Einfälle der Industrie grenzen für die Spezialisten jedoch an Kundentäuschung. So finden sich beispielsweise im Produkt “Stevia-Süßstoff” unter Umständen mit drei Prozent nur “verschwindend geringe” Mengen E 960. Seit Dezember 2011 sind die Steviolglycoside in der EU zugelassen. (APA)
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