Bei der 1.-Mai-Kundgebung der FPÖ in einem Zelt des Urfahranermarktes in Linz wurde Heinz-Christian Strache beim verbotenen Rauchen im Bierzelt erwischt. Er reagierte mit einer Entschuldigung und der Zusicherung “Eine allfällige Strafe werde ich natürlich bezahlen”.
Seit 1. Mai 2018 gilt ein Rauchverbot bei Zeltfesten und in Mehrzweckhallen: “Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte”, heißt es dem Gesetzestext, den die blau-schwarze Regierung zum “umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz” verabschiedete. Auch die Strafen sind darin aufgezählt: Diese Verwaltungsübertretung ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 1.000 Euro zu bestrafen.
Verstoß gleich am ersten Tag der Gültigkeit des Gesetztes
Mit dem Rauchen im Bierzelt verstieß Strache gleich am ersten Tag der Gültigkeit gegen das Gesetz. Er stellte dazu nach einer APA-Anfrage fest: “Für mich war das eine FPÖ-interne Veranstaltung und mir war das allgemeine Rauchverbot im Zelt nicht bewusst. Ich halte mich sonst immer an das Rauchverbot, vor allem, wenn es in Lokalen angeschrieben ist. Ich entschuldige mich für diesen Irrtum. Eine allfällige Strafe werde ich natürlich bezahlen.”
APA/red
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