Von Seff Dünser (NEUE)
VOL.AT berichtete Ende März über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die von Bernhard Amann geleitete Dornbirner Drogenberatungsstelle. Der Angeklagte postete dazu, Amann habe „vor Jahren in Lustenau bei einem Verkehrsunfall besoffen einen Fußgänger getötet und sei trotzdem einigermaßen ungesühnt davongekommen“. Deshalb könne er keine seiner Äußerungen mehr ernst nehmen.
Privatklage
Amann, der als Kommunalpolitiker in Hohenems Vizebürgermeister ist, reagierte auf das Posting mit einer Privatanklage wegen übler Nachrede. Beim Strafprozess am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch einigten sich der anwaltlich von Gebhard Heinzle vertretene Privatankläger und der Angeklagte. Demnach wird der 62-jährige Lehrer dem 66-jährigen Privatankläger 2900 Euro bezahlen. Darin enthalten sind die Anwalts- und Gerichtskosten sowie 500 Euro als Entschädigung für Amann.
Wenn der Angeklagte den Betrag bezahlt, wird Amann seine Privatanklage zurückziehen und Strafrichter Martin Mitteregger das Strafverfahren einstellen. Damit würde dem Angeklagten eine drohende Verurteilung zu einer Geldstrafe und eine Vorstrafe erspart bleiben. Sollte der Angeklagte seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, würde die Verhandlung am 20. Juli fortgeführt werden.
Ehrenerklärung unterschrieben
Der angeklagte Unterländer unterschrieb im Gerichtssaal eine Ehrenerklärung, mit der er sich für seinen falschen Vorwurf entschuldigte.
Der unbescholtene 62-Jährige gab vor Gericht zu Protokoll, er habe ihm zu Ohren gekommene Gerüchte leider für wahr gehalten und Amann zu Unrecht als betrunkenen Todeslenker beschuldigt.
Damals freigesprochen
Amann berichtete als Prozesszeuge, 1993 sei ihm in Lustenau ein Fußgänger ins Auto gelaufen. Der Verletzte habe das Spital nach vier Tagen verlassen dürfen. Er, Amann, sei damals von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden, dann aber am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig freigesprochen worden. Die Frage einer möglichen Alkoholisierung sei strafrechtlich nicht relevant gewesen. Sofort nach dem Freispruch habe ihm die BH seinen Führerschein zurückgegeben.
Rufmord
Was der Angeklagte geschrieben habe, sei Rufmord, sagte Amann: „Das lasse ich mir nicht gefallen.“ Er sei nicht empfindlich und könne Kritik einstecken. Mit seinem wahrheitswidrigen Posting sei der Angeklagte aber zu weit gegangen.
(NEUE)
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