Dem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner zufolge war die Mutter zwar in einem akuten Belastungszustand, aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
Mutter bei Tat in Hernals zurechnungsfähig
Kastner billigt der Frau in ihrer Expertise eine “deutliche Einschränkung der Dispositionsfähigkeit” zu, geht aber davon aus, dass keine Schuldausschließungsgründe gegeben waren. Wie der fünfseitigen Anklageschrift zu entnehmen ist, soll sich die Mutter hinter das Mädchen gestellt, die Vierjährige mit der linken Hand an der Stirn erfasst und an sich gedrückt haben.
Vierjährige verblutete nach vielen Stichen
Danach soll sie mit der Rechten, in der sie ein elf Zentimeter langes Küchenmesser hielt, wiederholt auf das Kind eingestochen haben. Die Vierjährige erlitt zahlreiche Schnitt- und Stichwunden am ganzen Körper. Laut Gerichtsmediziner waren Verletzungen am Hals und im Brustbereich todesursächlich, da sie binnen kürzester Zeit einen massiven Blutverlust bewirkten.
(apa/red)
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