AA

Vier Monate bedingt für Hans Grill

Mit einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten ging am Montag ein weiterer Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten von SW Bregenz, Hans Grill, am Landesgericht Feldkirch zu Ende.

Der 76-Jährige hatte trotz Zahlungsunfähigkeit des Vereins Rechnungen bezahlt anstatt Konkurs anzumelden. Der Schuldspruch wegen Gläubigerbegünstigung ist rechtskräftig.

In Summe umfasst der Schuldspruch 136.300 Euro an Vereinsvermögen, das abgezweigt und an diverse Geschäftspartner ausbezahlt wurde. Statt die Gläubiger quotenmäßig zu befriedigen, wurden somit einige wenige zur Gänze bedient, andere gingen völlig leer aus. Im Prozessabschnitt am Montagnachmittag ging es vor allem darum, ob Hans Grill wusste, dass in den Monaten Mai und Juni 2005 Zahlungsunfähigkeit vorgelegen hatte oder nicht. Nach einem zweistündigen Prozess betrachtete das Gericht dies als erwiesen.

Masseverwalter Lukas Pfefferkorn gab Einblick in das finanzielle Desaster des ehemals erfolgreichen Klubs. Das Finanzamt fordert zwei Millionen Euro, die Gebietskrankenkasse 200.000 Euro, die Sparkasse Bregenz hat noch 48.000 Euro offen. „Kopflos wurden einfach irgendwelche Spielergehälter und Forderungen bezahlt“, sagte Pfefferkorn.

Für Grill, gesundheitlich immer noch sichtlich angeschlagen, war das der letzte Prozess in Sachen SW Bregenz. Zuvor wurde er seit Dezember 2004 bereits des schweren Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Richter Othmar Kraft verurteilte den ehemaligen Vereinspräsidenten zu vier Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vier Monate bedingt für Hans Grill