AA

Vier Jahre Haft: Trotzdem kein Aufenthaltsverbot

Vater von drei Kindern darf in Österreich bleiben.
Vater von drei Kindern darf in Österreich bleiben. ©Bilderbox/Symbolbild
Wien, Feldkirch. Denn der Serbe hätte vor seinen Straftaten Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft gehabt, so der Verwaltungsgerichtshof.

Vier Jahre Gefängnis wurden über den mit zwei Kilo Kokain handelnden Serben bei seiner vierten strafrechtlichen Verurteilung am 19. Oktober 2010 am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig verhängt. Dennoch darf der 53-jährige Vater von drei Kindern in Österreich bleiben, weil er schon seit 1975 rechtmäßig hier lebt. Das hat jetzt in Wien der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden.

Das Höchstgericht hat den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) für Vorarlberg “wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes” aufgehoben. Der UVS hatte am 9. Jänner 2012 den in Vorarlberg lebenden Serben nach dem Fremdenpolizeigesetz (FPG) mit einem Aufenthaltsverbot von acht Jahren belegt. Dagegen legte er mit Erfolg Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein.

Der Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Serbe schon vor seinen ersten nachgewiesenen, ab Ende 2002 verübten Drogen-Straftaten einen Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft gehabt hätte. Deshalb dürfe kein Aufenthaltsverbot erlassen werden. Das schreibe das Fremdenpolizeigesetz so vor.

Der Serbe hatte seinen Hauptwohnsitz seit mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet. Deshalb hätte er österreichischer Staatsbürger werden können, jedenfalls zu einem Zeitpunkt, als er noch unbescholten war. Er wurde 1961 in Serbien geboren und zog 1975 mit seinen Eltern nach Österreich. Seit 1996 ist der serbische Staatsbürger in Österreich im Besitz einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung.

Viermal wurde der geschiedene Lkw-Fahrer wegen Suchtgiftdelikten gerichtlich verurteilt. Die erste Vorstrafe handelte er sich 2004 an einem Vorarlberger Bezirksgericht ein, das es nach der Weitergabe von Kokain bei einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen beließ. 2007 wurde dem Konsumenten von Kokain neuerlich eine bezirksgerichtliche Geldstrafe gewährt, im Ausmaß von 200 Tagessätzen. In Straßburg in Frankreich erhielt der Vorarlberger 2009 eine Drogen-Haftstrafe von sechs Monaten.

Vier Jahre Gefängnis

Vor vier Jahren wurde er in Feldkirch nicht nur wegen Suchtgifthandels schuldig gesprochen, sondern auch wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte dem Angeklagten damals sogar den Handel von vier Kilogramm Kokain zur Last. Das Landesgericht ging dann aber von zwei Kilo aus. Die vierjährige Gefängnisstrafe nahm der Angeklagte gleich an.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vier Jahre Haft: Trotzdem kein Aufenthaltsverbot