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Vier Jahre Haft für Vergewaltigung

©VOL.AT/Eckert
Opfer glaubwürdiger als Täter – Bislang Unbescholtener muss hinter Gitter.

von Christiane Eckert/VOL.AT

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 53-jähriger Unterländer unter anderem wegen Vergewaltigung zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt. Neben einem erzwungenen Geschlechtsverkehr mit seiner Exfreundin waren noch andere Fakten angeklagt. Zum einen ging es um sexuelle Handlungen während das Opfer schlafend wehrlos auf dem Bett lag. Zum anderen verhielt sich der Mann gegenüber der Frau höchst grob, schlug und misshandelte sie immer wieder, weshalb fortgesetzte Gewaltausübung dazu kam.

Unter Druck gesetzt

Der Mann wollte, nachdem die Frau einen Schlussstrich zog, dass sie zu ihm zurückkehren soll. Er drohte ihr mit diversem Unheil, sollte sie ihre Anzeige nicht zurück ziehen. Dies gilt als versuchte Bestimmung zur falschen Beweisaussage. Größtenteils war bei der vierstündigen Verhandlung die Öffentlichkeit wegen der Erörterung intimer Details ausgeschlossen. Für das Urteil – vier Jahre unbedingt plus 15.000 Euro Schmerzengeld für das Opfer – erbat sich der Verurteilte Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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