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Vier Jahre Haft für Gewinnspiel-Betreiber in Wien

Betrug unter der Marke "Friedrich Müller"
Betrug unter der Marke "Friedrich Müller"
Zu vier Jahren unbedingter Haft ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht Gerhard Bruckberger (47) verurteilt worden, der mit einem weitverzweigten Firmengeflecht über zwei Jahrzehnte im Versandhandel und Online-Marketing sowie unter der Marke "Friedrich Müller" als Veranstalter von Gewinnspielen tätig war. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig.


Der Schöffensenat (Vorsitz: Stephanie Öner) gelangte nach fünfmonatiger Verhandlungsdauer zur Überzeugung, dass es Bruckberger bei seinen Gewinnspielen darauf ankam, die Konsumenten zu täuschen und sich auf deren Kosten zu bereichern. Die sogenannten Gewinnverständigungen, die vorwiegend an einen betagten Adressatenkreis gingen, habe man irreführend, die Teilnahmebedingungen bewusst kompliziert formuliert, hieß es in der Urteilsbegründung. Für das Gericht war die “Täuschungstauglichkeit” damit evident.

Das gegenständliche Verfahren war eine Art “Probegalopp” – von der Anklage war lediglich der Tatzeitraum August bis Dezember 2008 umfasst. Ein zweiter Prozess gegen Bruckberger, in dem es um zeitlich weiter zurückliegende Vorgänge geht, startet bereits morgen, Mittwoch, im Grauen Haus und wird mindestens bis Ende Oktober dauern. Darüber hinaus sind bei der Staatsanwaltschaft Wien noch weitergehende Ermittlungen anhängig.

Den Feststellungen des Schöffensenats zufolge schädigte Bruckberger innerhalb von nur vier Monaten zahlreiche Kunden um insgesamt 760.000 Euro, indem er ihnen per Postwurf fixe Gewinne vormachte, diese Zusagen jedoch mit Express- oder Bearbeitungsgebühren verknüpfte und etliche Personen dazu brachte, ihm jeweils eine Gebühr in Höhe von zehn bis 100 Euro zu überweisen. Das Gericht ging weiters davon aus, dass es beim “Millionenspiel” – einer Sonderform, bei der ein Gewinn in Höhe von einer Million Euro suggeriert wurde – zu Manipulationen kam.

Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des 47-Jährigen sowie die lange Verfahrensdauer mildernd gewertet. Erschwerend waren unter anderem der “hohe Organisationsgrad” sowie die “reifliche Überlegung und systematische Konzeption”, sagte die Vorsitzende. Zudem wurden bei Bruckberger knapp 441.000 Euro wegen unrechtmäßiger Bereicherung abgeschöpft – vom Schadensbetrag brachte das Gericht noch die Kosten für die Postwurfsendungen in Abzug.

Bruckberger hatte bis zuletzt seine Schuldlosigkeit beteuert und einen Freispruch verlangt. “Glauben Sie, dass wir 8.000 debile Kunden gehabt haben? Das waren Durchschnittskonsumenten, denen man zumuten kann, ein vierseitiges Werbemittel durchzulesen”, meinte er in seinem Schlusswort. Lediglich 1,15 Prozent hätten die Gebühr bezahlt, dafür aber auch etwas erhalten: “Sie haben jedenfalls eine wunderschöne Reise bekommen. Sieben Tage Türkei, für 120 Euro für zwei Personen. Bei der Konkurrenz hat das 499 Euro gekostet. Wo ist da der Betrug?”

Staatsanwalt Marcus Böhm unterstellte Bruckberger, sich gezielt an ein älteres Publikum gehalten zu haben. Laut einem Gutachten habe das Durchschnittsalter der Opfer über 78 Jahre betragen. “Ein Drittel von ihnen ist mittlerweile tot”, konstatierte Böhm. Etliche Kunden hätten nur gezahlt, um nicht um den vermeintlichen Gewinn umzufallen, sagte der Staatsanwalt. Im gesamten Jahr 2008 habe “Friedrich Müller” allerdings nur sechs Gewinne tatsächlich ausbezahlt.

“Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen”, reagierte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf die erstinstanzliche Verurteilung Bruckbergers. “Wir hoffen insbesondere auf die abschreckende Wirkung des Urteils auf die Nachmacher dieser unlauteren Methoden”, hielt Ulrike Wolf, Juristin im Bereich Recht des VKI, in einer Presseaussendung fest.

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