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Vier Jahre Haft für Drogendealer

Der Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch hat am Dienstag einen 25-jährigen Deutschen wegen gewerbsmäßiger Weitergabe diverser Suchtgifte zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Neben 44 Kilogramm Cannabisprodukten sollen auch beträchtliche Mengen an harten Drogen weiterverkauft worden sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Palette der gehandelten Suchtgifte ist breit und umfasst Speed, Ecstasy, halluzinogene Pilze, Kokain sowie Cannabis. Bei den 44 Kilo Cannabis handelte es sich zum größten Teil um Marihuana. „Der Stoff wurde zementsackweise verkauft“, zeigte sich sogar Richter Karl Mayer von den Mengen beeindruckt.

Laut Staatsanwaltschaft soll im Zeitraum von Oktober 2004 bis Ende 2005 ein regelrechter Drogentourismus zu dem im Bregenzerwald wohnhaften 25-Jährigen stattgefunden haben. Mittlerweile wurden 15 Abnehmer verurteilt, der Großlieferant des Angeklagten ist jedoch weiterhin unbekannt. Der Gesamtgewinn des Deutschen wurde mit 28.000 Euro beziffert.

Bei der Strafbemessung wirkten sich der lange Tatzeitraum und die sechs Vorstrafen des Angeklagten erschwerend aus. Mildernd waren sein Geständnis und die drogenbedingte, eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Das Urteil – vier Jahre unbedingte Haft – ist noch nicht rechtskräftig.

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