von Christiane Eckert/VOL.AT
Dem 18-jährigen Burschen werden schwere Straftaten angelastet. Er habe seiner schwangeren Freundin in den Bauch getreten, dies habe dann eine Fehlgeburt erlitten. Er habe sie mit einem Messer bedroht, gewürgt, mit der Faust geschlagen. Ein Vorwurf reiht sich an den anderen. Und zu Beginn sieht es nicht gut aus für den vierfach Vorbestraften. Seine letzte Verurteilung ist noch nicht lange her, zwei Monate hat er noch auf Bewährung offen. Die Justiz zog die Schrauben immer enger. Erst kleinere Geldstrafen, dann größere, dann bedingte Haft. Jetzt gab es zum ersten Mal eine unbedingte. Und dies, weil er seine damalige Freundin per Handy bedrohte.
Glück im Unglück
Verteidiger Walter Geißelmann setzte sich laut Richterin Sabrina Tagwercher sehr für den jungen Mann ein. Und in vielen Punkten gelingt dem Anwalt auch ein Freispruch. Was übrig bleibt sind Drohungen, die der junge Mann einräumt und die ihm auch leidtun. Insgesamt bekommt er sechs Monate plus zwei Monate alte Bewährungsstrafe, also acht Monate Haft. Dieses Mal nimmt er sich fest vor, seinen Schulabschluss nachzumachen und sein Leben endlich in den Griff zu bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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