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Viel Wirbel - kaum Sanktionen

Auch die Kommune ist fehlbar: Wer der Meinung ist, dass Gemeindeobere das Gesetz ignorieren, kann bei den Bezirksbehörden eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Sowohl Mandatare als auch Privatpersonen können zu diesem Mittel greifen.

Auch Kommunen können Fehler unterlaufen. Sei es bei der Nichteinhaltung von Auflagen bei Baubewilligungen oder Unregelmäßigkeiten beim Umwidmen von Grundstücken. Manchmal zeichnen Dorfkaiser ohne den Gemeindevorstand zu fragen in Eigenregie zu hohe Ausgaben ab.

In den letzten drei Jahren mussten 163 Beschwerden bei den Bezirksbehörden bearbeitet werden. Unangefochten an der Spitze liegt Hohenems, gefolgt von Weiler, Schruns sowie Altach und St. Gallenkirch. Ein Blick auf die Erledigung der Anliegen macht vor allem eines deutlich: bis zu 80 Prozent der jährlichen Beschwerden landen quasi im Papierkorb. Nur dem verbleibenden Rest wird stattgegeben. Nach einer Rüge an die Gemeindeväter wird das Ganze ebenso ad acta gelegt.

Strafen mit bis zu 700 Euro „wegen beharrlicher Verletzungen von Amtspflichten“ oder gar einen Amtsverlust hat sich in den letzten Jahren keine(r) eingehandelt. „Beschwerden sind ernst zu nehmen. Wir prüfen alle auf Berechtigung und im Hinblick auf Gesetzesverletzungen durch Gemeindeorgane“, betont LR Erich Schwärzler als Behördenchef. Vom „zahnlosen Papier ohne Sanktionen“ will er jedoch nichts wissen. „Übertretungen müssen abgestellt werden, allerdings müssen Gemeindeorgane ebenso eine Rechtssicherheit haben.“

Aufsichtsbeschwerden sind primär ein Kontrollmittel der jeweiligen Oppositionsparteien, sagt dazu Klaus Martin als Chef der Abteilung Gebarungskontrolle im Landhaus. Martin prüft jährlich bei 93 Kommunen die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge. Die Städte Bregenz, Feldkirch und Dornbirn werden hingegen vom Bundesrechnungshof unter die Lupe genommen.

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