Stöcke unauffindbar
Obwohl der Wintersportler mit wasserfestem Stift seine Initialen auf beide Stöcke geschrieben hatte, schienen sie unauffindbar. Den Skiverleih zu betreten, verweigerte der Hotelangestellte dem Gast. Die sind sicher gestohlen worden”, meinte er schroff.
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Das ließ sich der Deutsche nicht bieten und kam wenig später mit der Hotelchefin wieder. Siehe da – die Stöcke fanden sich innerhalb weniger Minuten und der Verdächtige rückte sie auch umgehend heraus. Die Hotelbesitzerin erstattete Anzeige. Das Erstgericht verurteilte den gescheiterten Dieb zu 600 Euro bedingter Geldstrafe. Ob der Mann allenfalls wegen tätiger Reue” straffrei bleiben könnte, untersuchte die erste Instanz gar nicht. Wenn jemand – bevor die Polizei davon Kenntnis erlangt – den Schaden wieder gut macht, passiert ihm nichts. Das Berufungsgericht kassierte also das Urteil und verlangte eine neuerliche Verhandlung der Angelegenheit. Der Bezirksanwalt zog daraufhin seinen Bestrafungsantrag zurück und der mögliche Dieb hatte Glück. Der Staat übernahm – dem Gesetz entsprechend – sogar 300 Euro der Prozesskosten und die Sache war für ihn endgültig erledigt.
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