Gleicher Preis, weniger Inhalt solche Mogelpackungen kritisieren Verbraucherschützer schon seit geraumer Zeit: Denn seit dem 11. April 2009 gilt europaweit eine neue Verpackungs-Richtlinie. Bis dato waren Verpackungen mengenmäßig genormt, etwa in einen halben Liter, einen Liter oder 200 Gramm. Diese Norm ist vor zwei Jahren außer Kraft getreten und ermöglicht seitdem Lebensmittel-Herstellern, ihre Inhalte in beliebigen Mengen anzubieten die VN berichteten. Versteckte Preiserhöhungen Die Konsumentenschützer befürchteten eine Zunahme von versteckten Preiserhöhungen: Nämlich, dass Hersteller ganz bewusst mit den Packungsgrößen und -inhalten tricksen, indem sie weniger Inhalt zum selben Preis anbieten ohne dass es dem Käufer auffällt. Die Sorgen waren begründet, wie sich herausstellte. So schrumpfte die neue Philadelphia-Verpackung von Kraft Foods bald deutlich, der Preis blieb aber beinahe derselbe. Der Packungsinhalt des Wasa-Knäckebrotes wurde von 275 auf 205 Gramm reduziert der Preis blieb unverändert. Zahlreiche weitere Lebensmittelanbieter haben es ihnen gleichgetan zur Ungunst der Konsumenten. Nun haben die Verbraucherschützer einen anderen Trick ins Visier genommen: Luft statt Inhalt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich der Problematik angenommen und 30 Packungen untersucht darunter Kekse, Lutscher, Bonbons und Kaugummis. Das Ergebnis war auch in diesem Fall ernüchternd. Von den 30 untersuchten Proben hatten 23 mehr als 30 Prozent Luftanteil, neun davon sogar mehr als 60 Prozent. Der Durchschnitt lag bei knapp 52 Prozent. Spitzenreiter war der Nimm 2-Lutscher von Storck mit 90 Prozent Luft, gefolgt von dem Dreierpack Fishermans Friend (88 Prozent) und den Reiskugeln Curry von Maggi mit 75 Prozent. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das Ergebnis ein schlechtes Zeugnis für die Hersteller. Mit hohen Luftanteilen werde mehr Inhalt vorgetäuscht als tatsächlich in der Packung sei. Mit der neuen Verpackungs-Richtlinie ist den Lebensmittelherstellern für Mogelpackungen Tür und Tor geöffnet worden, geht Paul Rusching von der Arbeiterkammer Vorarlberg mit den restlichen Verbraucherschützern daccord. Komsumentenfreundlich ist die Richtlinie allenfalls nicht, da sie einiges an Spielraum zulässt. Laut Verbraucherzentrale Hamburg gelten 30 Prozent Luftanteil als Richtmaß zur Beurteilung von Luftpackungen. Bei höheren Werten ist von Mogelpackungen auszugehen, es sei denn, der Freiraum ist produktbedingt oder technisch unumgänglich. Dies sei aber bei den Proben nicht erkennbar gewesen.
Mit Grundpreis vergleichen
Ein Tipp an alle Konsumenten: Man darf sich nicht von den Verpackungsgrößen blenden lassen und sollte stets auf die Grundpreisauszeichnung achten, rät Rusching. Da würden die Preise pro Grundeinheit also etwa per Kilogramm oder per Liter angegeben. So kann der Konsument die Preise am besten miteinander vergleichen, sagt der Experte weiter.
Überflüssiger Müll
Neben der Vortäuschung von mehr Inhalt kritisieren Konsumentenschützer einen weiteren Punkt der Luftpackungen: So wirken sich Letztere nach Überzeugung der Verbraucherzentrale negativ auf die Umwelt aus. Ressourcen würden verschwendet, überflüssiger Verpackungsmüll produziert und der Transport der Lebensmittel werde weniger effizient. (VN)
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