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VGKK zahlt Hubschrauber-Bergung nur in bestimmten Fällen

Es kann ganz schön teuer werden, sich mit dem Hubschrauber vom Berg holen zu lassen.
Es kann ganz schön teuer werden, sich mit dem Hubschrauber vom Berg holen zu lassen. ©Bergrettung Vorarlberg
Freizeitunfälle in den Bergen können ganz schön teuer werden, wenn eine aufwendige Rettungsaktion notwendig ist.

Bergungskosten und Kosten der Beförderung vom Berg ins Tal (zum Beispiel mittels Hubschrauber) gelten bei Unfällen im Zusammenhang mit Sport und Touristik grundsätzlich nicht als Leistung der Krankenversicherung.

Es gibt Ausnahmen

Ausnahme: Einen Teil der Kosten übernimmt die VGKK, wenn der Versicherte sehr schwer oder lebensbedrohlich verletzt ist und der Krankentransport mit der Rettung nicht möglich ist.

Die VGKK empfiehlt allen Personen, die viel Freizeitsport betreiben und öfter auf den Skipisten und in den Bergen etc. unterwegs sind, eine eigene Versicherung abzuschließen. Derartige Versicherungsleistungen sind bei manchen Kreditkartenverträgen inkludiert.

(Red.)

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