Bergungskosten und Kosten der Beförderung vom Berg ins Tal (zum Beispiel mittels Hubschrauber) gelten bei Unfällen im Zusammenhang mit Sport und Touristik grundsätzlich nicht als Leistung der Krankenversicherung.
Es gibt Ausnahmen
Ausnahme: Einen Teil der Kosten übernimmt die VGKK, wenn der Versicherte sehr schwer oder lebensbedrohlich verletzt ist und der Krankentransport mit der Rettung nicht möglich ist.
Die VGKK empfiehlt allen Personen, die viel Freizeitsport betreiben und öfter auf den Skipisten und in den Bergen etc. unterwegs sind, eine eigene Versicherung abzuschließen. Derartige Versicherungsleistungen sind bei manchen Kreditkartenverträgen inkludiert.
(Red.)
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