Der Allgemeinmediziner, der der jetzigen Praxisinhaberin nachfolgt (es seien zwei Ausschreibungen notwendig gewesen, um überhaupt einen Interessenten zu finden), werde sich in einer Entfernung von weniger als zwei Kilometer vom derzeitigen Standort niederlassen. Viele Patientinnen und Patienten in Vorarlberger Talschaften und zum Teil auch in größeren Orten haben für einen Arztbesuch eine weitere Strecke als diese zurückzulegen. Das sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Grundsätzlich sei es bei einer Ausschreibung so, dass die VGKK sich räumlich nicht zu eng festlegt. Dies würde Bewerber unter Umständen von vornherein abschrecken. Mitunter wären Praxisnachfolger zudem gezwungen, die Räumlichkeiten ihrer Vorgänger zu nicht vertretbaren Konditionen zu übernehmen oder neue Objekte anzumieten, die die finanziellen Möglichkeiten der Bewerber übersteigen. Es sei also niemandem mit einer zu engen Ausschreibung gedient. Und die VGKK weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass zu keiner Zeit eine Gefährdung der ärztlichen Versorgung in der Achsiedlung vorgelegen habe noch vorliegen werde.
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