Immer wieder würden Patientinnen und Patienten dem Irrtum unterliegen, dass die VGKK die Kosten für in privaten – also nicht über den Landeskrankenanstaltenfonds finanzierten – Krankenhäusern vorgenommene operative Eingriffe und Behandlungen zur Gänze übernimmt. Das führe bei Betroffenen in der Folge öfter zu unliebsamen finanziellen Überraschungen, so die VKGG. Und zwar dahingehend, dass die Betroffenen die Kosten zum überwiegenden Teil selbst zu tragen haben.
Diese Problematik gebe es in mehreren Bereichen, aktuell beispielsweise immer wieder im Zusammenhang mit Behandlungen in der Bandscheibenklinik in Telfs. Patientinnen oder Patienten suchen private Einrichtungen auf und sind, wenn sie die Rechnung bei der VGKK einreichen und eine nur geringe oder keine Kostenerstattung erhalten, verärgert.
Die VGKK empfiehlt daher, sich vor der Inanspruchnahme von Leistungen in privaten Einrichtungen zu informieren, ob die Kosten dafür auch übernommen werden. Die Einreichung eines Kostenvoranschlags an die VGKK genüge, um abzuklären, ob die geplante Behandlung bezahlt werde bzw. wie viel auf die bezahlte Rechnung
rückerstattet werden könne.
(VOL.AT, VGKK)
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