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VGKK prüft die Veranlagungspolitik

Dornbirn - Die VGKK will ihre bisherige Veranlagungspolitik bei Versicherten-Geldern überprüfen. Im Fall einer negativen Perspektive sollen unverzüglich Konsequenzen gezogen werden.

Das sei in einer außerordentlichen Vorstandssitzung vereinbart worden, teilte die Krankenkasse am Dienstag mit. Die Veranlagungen seien jedoch von den Gremien einstimmig genehmigt und marktüblich erfolgreich, betonte die VGKK.

Die VGKK legte laut übereinstimmenden Berichten von Vorarlberger Medien vor etwa neun Jahren rund 60 Mio. Euro an Versicherten-Beiträgen in Fonds an. Mit den Fonds sollen jährlich drei bis fünf Mio. Euro an Gewinnen erzielt worden sein. 2005 soll sich die VGKK dazu entschlossen haben, die Fonds in einem Swap-Geschäft gegen eine ungünstige Zinsentwicklung abzusichern. Zunächst sei alles wunschgemäß gelaufen, doch auf Grund veränderter Bedingungen auf den Finanzmärkten drohe dieser Swap nun eine negative Entwicklung zu nehmen. Daher soll ein Ausstieg aus dem noch bis 2010 laufenden Vertrag geprüft werden.

VGKK-Obmann Manfred Brunner betonte gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“, dass die Veranlagungspolitik 1998 unter seinem Vorgänger einstimmig beschlossen worden sei. Die Kasse bewege sich im rechtlich erlaubten Rahmen. Die Entwicklung des Swap-Geschäfts sei erst seit Kurzem negativ. Eine offizielle Stellungnahme gab es seitens der VGKK am Dienstag nicht: „Es wurde gestern im Vorstand ausdrücklich beschlossen, in der gegenwärtigen Prüfungsphase und angesichts der notwendigen Gesamtschau in eine Diskussion über Einzelheiten nicht einzutreten“, hieß es.

Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) erklärte am Dienstag nach der Regierungssitzung, dass die Veranlagungspraktik der VGKK der Aufsichtsbehörde bekannt sei. „Sie ist rechtlich zulässig“, unterstrich Sausgruber. Zu prüfen sei das eingegangene Swap-Geschäft. „Wenn es als Absicherungsgeschäft beurteilt wird, ist es rechtlich in Ordnung“, so der Landeshauptmann. VGKK-Omann-Stellvertreter Norbert Loacker, der den Prüfungsantrag im Vorstand eingebracht hatte, wirft der VGKK vor, den Swap nicht zur Fonds-Absicherung eingegangen zu sein. Vielmehr habe man spekulieren wollen.

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