Während eines Krankenstandes ist man verpflichtet, die Anweisungen des Arztes genau einzuhalten, etwa spätestens um 18.00 Uhr zuhause zu sein. Sollte ein Arbeitgeber den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter die Anweisungen nicht einhält, kann er bei der VGKK eine offizielle Kontrolle beantragen, berichtet der ORF. Bisher sind mehr als 200 solcher Anfragen eingetroffen, so Bernd Stracke von der Öffentlichkeitsabteilung. Den Dienstgebern dürfen allerdings aus Datenschutzgründen weder Kontrollergebnisse noch Diagnosen bekannt gegeben werden.
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