Die Entscheidung in der Kassenangelegenheit stelle klar, dass die Bevorzugung der Wiener GKK verfassungswidrig sei. “Das wird zu korrigieren sein”, so Sausgruber. Nach seiner Auffassung könne die VGKK vermutlich Mitte kommenden Jahres mit einer Zahlung von rund 1,5 Mio. Euro rechnen.
Der VP-Landeshauptmann sah in dem Urteil auch “eine Empfehlung für den Bund für die Gespräche in den kommenden Tagen”. Er habe den Eindruck, dass sich der Bund für den Stabilitätspakt “ohne Respekt vor geltenden Regelungen” Änderungen zu seinen Gunsten wünsche, die massiv in die Autonomie von Ländern und Gemeinden eingreifen würden. Er hoffe, dass hier “das Maß wiedergefunden” werde und forderte “mehr Respekt vor dem bundesstaatlichen Aufbau Österreichs”. Hinsichtlich seiner Erwartungen für die Verhandlungen blieb Sausgruber zurückhaltend: “Man wird sehen.”
Die Entscheidung des VfGH zur als unbedenklich eingestuften Berechnung der Grundsteuer begrüßte Sausgruber ebenfalls. Er hoffe, dass sich dadurch der Druck zur Erhöhung der Grundsteuer, gegen den er seit Jahren kämpfe, etwas verringern werde.
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