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VfGH stoppt Ausweisung einer 80-jährigen Türkin

Schwarzach - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Ausweisung einer schwer kranken Türkin gestoppt, die seit Jahren bei ihrer Familie in Vorarlberg lebt und in der Türkei keine Verwandten mehr hat.

Das berichtete das Ö1-„Morgenjournal“ am Mittwoch. Die Frau sollte ausgewiesen werden, weil ihr Aufenthaltstitel zeitlich abgelaufen war, nicht weil sie sich etwas hätte zu Schulden kommen lassen.

Die Frau ist 80 Jahre alt und nach dem Tod ihres Manns im Jahr 2004 zu den beiden Kindern gezogen, die sich um sie kümmern. Inzwischen hatte sie einen Schlaganfall und ist pflegebedürftig. Erschwerend komme dazu, dass die Frau aus der Türkei stammt, und die Kinder, die sich um sie kümmern, in Vorarlberg leben. Weil ihr Aufenthaltstitel abgelaufen war, sollte die Frau ausgewiesen werden, sagte ihr Anwalt Ludwig Wilfried Weh: „Ich würde mich nicht getrauen, zu sagen, dass sie einen Transport überlebt.“

Ein ärztliches Attest bestätigt diese Einschätzung. Dazu kommt, dass es in der Türkei keine lebenden Verwandten mehr gibt, die sich dort um die 80-Jährige kümmern könnten. „Es müsste im Grunde jemand, der in Österreich aufenthaltsberechtigt ist, mit ihr in die Türkei zurückfahren. Dies widerspricht sowohl der dezitierten Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, als auch jener des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft“, so Anwalt Weh.

Der VfGH sieht das genauso und hat die Ausweisung gestoppt. Denn der Nutzen, den Österreich durch eine Ausweisung hätte, stehe in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den die Frau dadurch erleiden würde, bestätigte der Sprecher des VfGH, Christian Neuwirth.

Die Ausweisung einer schwer kranken Türkin sei gestoppt worden, nachdem die entsprechende VfGH-Beschwerde eine aufschiebende Wirkung bekommen habe, präzisierte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Christian Neuwirth. Die Beschwerde sei erst vor kurzem beim VfGH eingelangt. Wann diese tatsächlich behandelt wird, sei nicht absehbar, hieß es.

“Behörden hatten Ermessensspielraum”

Im Abschiebungsfall einer 80-jährigen schwerkranken Türkin hat Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk den Vorarlberger Behörden widersprochen. Funk sagte dem ORF, es habe sehr wohl einen Entscheidungsspielraum gegeben.

“Wir konnten nicht anders entscheiden”, so lautete die Begründung der Vorarlberger Fremdenbehörden zur geplanten Ausweisung der 80-jährigen Frau. “Stimmt nicht”, kontert nun der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Das Gesetz gebe den Behörden einen Ermessensspielraum. Dieser werde aber meist nicht oder sogar zum Nachteil der Betroffenen genützt.

“Beamte nicht ausreichend geschult”

Das Fremdenrecht sei aber so kompliziert, dass die Beamten das oft übersehen würden, so Funk. Viele Beamte seien in Sachen Grund- und Menschenrechte nicht ausreichend geschult, zudem gingen die Signale der politischen Führung in die falsche Richtung.


Reaktionen von Schwärzler

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) hat das Innenministerium kritisiert: “Die zuständigen Behörden haben nach den Buchstaben des Gesetzes korrekt gehandelt”, so Schwärzler. Er habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass das Innenministerium keine menschliche Lösung gefunden und die Frau keinen humanitären Aufenthaltstitel zuerkannt bekommen habe.

Jetzt sei der Fall beim Verfassungsgerichtshof – er gehe davon aus, so Schwärzler, dass dieser für die Frau entscheiden werde. Wenn nicht, werde man in Vorarlberg eine Lösung für die Frau finden.

Grüne: “Kein Einzelfall”

“Dieser Fall ist kein Einzelfall”, erklärten die Grünen am Mittwoch in der Spezialdebatte des Landtages zum Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006. Das Fremdenrecht schaffe sehr viele Härtefälle, daher müsse es dringend reformiert werden. Oft würden Leute ausgewiesen, die auch wirtschaftlich einen wichtigen Beitrag leisteten.

Die Grünen kritisieren die Länge der Asylverfahren und verlangen ein Bleiberecht: Alle Asylbewerber, die länger als drei Jahre im Land seien, sollen bleiben dürfen.

ÖVP und FPÖ lehnen Vorschlag ab

Klar gegen dieses Ansinnen sind ÖVP und FPÖ. Sie wollen raschere Asylverfahren. Die FPÖ verlangt, dass ein Asylant seine politische Verfolgung belegen müsse.

Für SPÖ-Klubchefin Elke Sader ist das ein besonderer Zynismus. Denn “politische Flüchtlinge werden von ihren heimatlichen Scheindemokratien wohl kaum bestätigt bekommen, dass sie verfolgt wurden”, so Sader.

(Quelle: APA, ORF)

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