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VfGH gab in Agrargemeinschafts-Streit Tiroler Gemeinde Recht

In dem Rechtsstreit der Tiroler Gemeinde Mieders mit der Agrargemeinschaft Mieders hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch zugunsten der Gemeinde entschieden. Durch die Ablehnung einer Neuregulierung durch den Landesagrarsenat sei Mieders "in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt" worden, heißt es in dem Urteil. Anwalt Andreas Brugger, der die Gemeinde vertrat, bezeichnete die Entscheidung als "richtungsweisend".

Brugger erwartet, dass beträchtliche Summen von den Agrargemeinschaften an die Gemeinden ausgezahlt werden müssen. Es gebe in Tirol 337 Gemeindeguts-Agrargemeinschaften, die jährlich etwa 40 Millionen Euro einnehmen. Davon würden jährlich etwa 30 Millionen auf Substanznutzungen entfallen. Das betreffe etwa Erlöse aus Baugrundverkäufen, Skiliftentschädigungen und Abbauzinse für Schotter und Jagdpacht, erklärte Brugger. Diese Substanznutzungen müssen in Zukunft der Gemeinde überlassen werden.

Die Agrarbehörde hätte längst die Regulierungspläne so ändern müssen, dass der sogenannte “Substanzwert”, also alle über Holzbezug und Weide hinausgehenden Rechte der Gemeinde zugesprochen werden, meinte der Jurist. Die Regulierungspläne entsprechen dem Gesellschaftsvertrag zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaften. Die Fläche, die sich im Besitz der Agrargemeinschaften befinde, sei etwa so groß wie Osttirol.

In dem Streit zwischen der Gemeinde Mieders und der Agrargemeinschaft ging es um die Frage, ob durch ein Regulierungsverfahren in den 60er Jahren, durch das Gemeindegut den Agrargemeinschaften übertragen wurde, Gemeindegut beseitigt wurde – also die Gemeinde das Eigentumsrecht und damit das Recht auf Erträge aus diesen Grundstücken verloren hat. Diese Meinung vertrat der Landesagrarsenat. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass diese Ansicht verfassungswidrig ist. Alles, was über die üblichen Nutzungsrechte hinausgeht, also der Substanzwert des Gemeindegutes, steht der Gemeinde zu.

Der Substanzwert spiele aber offenbar eine immer größere Rolle, weil die Bedeutung der nicht land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zunehme. “Es wäre aber unsachlich und einer ersatzlosen Enteignung gleichzuhalten, wenn aus dem formalen Übergang des Eigentums am Gemeindegut an die Agrargemeinschaft der Schluss gezogen würde, die Zuordnung des Substanzwertes an die Gemeinde sei damit für alle Zeiten beseitigt worden”, meinten die Höchstrichter in ihrem Erkenntnis.

Die Agrargemeinschaften waren auch im Tiroler Landtagswahlkampf ein großes Thema. Georg Willi, Chef der Tiroler Grünen, sagte in einer Aussendung : “Die Entscheidung der Verfassungsrichter im jahrelangen Streit um das Gemeindegut ist die größte Watschn für die Bauernbund-Clique, die man sich vorstellen kann.” Das jahrzehntelange Lügengebäude von Agrarlandesrat Anton Steixner (V) sei zusammengebrochen. Jetzt müsse im Sinne der Menschen in den betroffenen Gemeinden möglichst rasch ein verfassungskonformer Zustand hergestellt werden, meinte Ernst Pechlaner, Klubobmann der Tiroler SPÖ.

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