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VfGh-Entscheidung zu Mindestsicherung: Landesregierung sieht sich bestätigt

Kucera sieht sich im Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung bestätigt.
Kucera sieht sich im Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung bestätigt. ©Stiplovsek
Die Vorarlberger ÖVP hat am Montag das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung als mögliche Basis für die von der Regierung geplante bundesweite Regelung angepriesen. Mit dem Maßnahmenpaket seien in Vorarlberg die Kosten der Mindestsicherung sowie die Anzahl der Bezieher reduziert worden, teilte ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück mit. Die Lösung in Vorarlberg wurde bereits vom VfGH bestätigt.
VfGH hebt Mindestsicherungsregelung in NÖ auf

Bregenz. Das Vorarlberger Modell (am 1. Juli 2017 in Kraft getreten) setze besonders auf Sachleistungen für Mindestsicherungsempfänger und eine Kürzung bei den Wohnkosten sowie die Möglichkeit von Wohngemeinschaften, betonte Frühstück. Anerkannten Flüchtlingen werde außerdem der Verbleib in Grundversorgungsquartieren zugemutet. “Im Juni 2017 wurde Mindestsicherung an 4.051 Haushalte ausbezahlt, im Dezember waren es noch 3.838”, so die Bilanz des Klubobmanns, der auch auf “Anreize zum raschen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt” verwies.

Der VfGH hat das Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung in seiner Dezembersession unter die Lupe genommen. Dabei wurde lediglich eine Bestimmung über Übergangsfristen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aufgehoben. “Das ist auch eine besondere Anerkennung der Höchstrichter für die von uns gefassten Beschlüsse”, sagte ÖVP-Sozialsprecher Matthias Kucera.

“Sehr gute Lösung”

Die Vorarlberger Mindestsicherung bewähre sich und stelle eine sehr gute Lösung dar, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Katharina Wiesflecker nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Niederösterreichischen Regelung. “Das Vorarlberger Modell hat rechtlich standgehalten und die Erwartungen, die mit der Einführung verknüpft waren, haben sich erfüllt”, erklärt der Landeshauptmann.

“Notwendige Anpassungen”

Dass im Dezember die wesentlichen Maßnahmen der Vorarlberger Neuregelung vom VfGH bestätigt worden sind, spreche für die rechtliche Qualität, mit der die geänderte Handhabung ausgearbeitet worden sei, so Wallner. Dazu komme, dass das Vorarlberger Modell auch die Einsparungsziele, die man sich gesetzt hat, erreicht habe. Eine Million Euro wurden 2017 eingespart.

Vorarlberg habe “mit Augenmaß” reagiert

Trotz vorgenommener Einschnitte sei es in Vorarlberg gelungen, die grundsätzlichen Ziele der finanziellen Hilfestellung nicht aus den Augen zu verlieren, findet Landesrätin Wiesflecker klare Worte: “Armut bekämpfen bzw. vermeiden und soziale Ausschließung verhindern – darauf liegt auch weiter der Fokus.”

(APA/Red.)

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