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Verzicht auf Werbeanrufe

Aufgrund der Klage eines grünen Gemeindepolitikers musste sich die ÖVP verpflichten in zukünftigen Wahlkämpfen verbotene Werbemittel zu unterlassen. Unterlassungsklage unterbindet illegale Praktiken im Wahlkampf.

„Damit ist eine besonders unverschämte und unangenehme Methode der Bürgerbelästigung unterbunden“, freut sich Johannes Rauch, Sprecher der Vorarlberger Grünen. „Sollte die Volkspartei im Gemeindewahlkampf wieder Menschen, die nicht Mitglieder dieser Partei sind, mit Anrufen, SMS oder Mails belästigen, kann sie das teuer zu stehen kommen“, so der grüne Vorstandssprecher.

Vor der Landtagswahl im vergangenen September hatte die ÖVP wahllos BürgerInnen anrufen lassen. Diese wurden „im Namen des Landeshauptmann“ aufgefordert, die ÖVP zu wählen bzw. zu einer ÖVP-Wahlkampfveranstaltung zu kommen.

„Diese Form der Wahlwerbung ist nicht nur ein Ärgernis, sondern im § 107 des Telekommunikationsgesetzes ausdrücklich untersagt. Durch die Unterlassungsklage hat dies auch VP-Obmann Sausgruber zur Kenntnis nehmen müssen“, stellt Rauch fest. „Im übrigen habe ich vom ÖVP-Obmann noch kein Wort des Bedauerns wegen der illegalen Belästigungen durch seine Partei gehört. Dies würde ihm aber gut anstehen.“

Das Verbot von Werbeanrufen gilt für alle Parteien und jede Art der Werbung. Die ÖVP habe dies recht schnell zur Kenntnis genommen, weil es handfeste Beweise gegeben habe, so Rauch. So habe beispielsweise der Klubobmann der Bregenzer Volkspartei, Michael Rauth, solche illegale Werbung vor der Landtagswahl organisiert und auch für die Gemeindewahlen angekündigt. „Dies wird er wie alle anderen VP-Funktionäre nun doch besser unterlassen“, so Rauch abschließend im Hinblick auf die kommenden Gemeindewahlen im April.

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