Sollte der Betriebsrat der Entlassung zustimmen, hätte Verzentnitsch nicht mehr die Gelegenheit, seine Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen, erklärte Herbert Beinhauer, zuständiger Betriebsrat für die ÖGB-Zentrale, dem Standard (Donnerstag-Ausgabe).
In der Presse (Donnerstag-Ausgabe) heißt es ergänzend, es werde allerdings auch kein Einspruch erhoben, also zur ganzen Sache geschwiegen.
Jedenfalls steht Verzetnitsch als zahlendes ÖGB-Mitglied der Rechtsbeistand seiner Fachgewerkschaft, der Metaller, zu: Stellt er ein Ansuchen, wird er wie jeder andere vertreten, heißt es dazu aus der Metaller-Zentrale.
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