Wie der Kurier in seiner Mittwochausgabe weiter berichtete, seien die Streifenbeamten vom Wiener Kriminalamt laut einer Aktennotiz angewiesen worden, dass alle Sicherheitswachebeamten bei Wahrnehmung von zwei Schwarzafrikanern eine Identitätsfeststellung gemäß § 35 Sicherheitspolizeigesetz vorzunehmen haben. Polizeipräsident Peter Stiedl revidierte diese Darstellung gegenüber der APA: Die Formulierung des Akts sei ein bißchen oberflächlich formuliert gewesen.
Nur bei Verdacht erlaubt
Fest stehe, dass eine Perlustrierung nur dann zulässig ist, wenn gewisse Verdachtsmomente vorliegen, sagte Stiedl. So steht es auch im Gesetz. Perlustrierungen sollen laut Stiedl dann durchgeführt werden, wenn es Kriterien gibt, die auf eine Täterschaft schließen lassen. Zur Aufbereitung diese Kriterien, die er im Detail nicht öffentlich machen wollte, sei die Weisung erstellt worden, so die Argumentation des Polizeipräsidenten. Die Formulierung wurde geändert.
Als verdächtig gelten unter anderem Personen, die sich am Postwagen zu schaffen machen, sagte Stiedl. Vor dem jüngsten Überfall auf einen Postler am Montag seien von Zeugen zwei Afrikaner dabei beobachtet worden. Den Briefträgern rät die Polizei nun ebenfalls, sofort die Notrufnummer 133 zu wählen, wenn sie sich verfolgt fühlen.
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