Dass es im Fall des verwahrlosten Insassen der Justizanstalt Krems-Stein, der im Frühjahr 2014 für mediales Aufsehen gesorgt hatte, vorerst keine strafrechtlichen Folgen gibt, hat nun die Volksanwaltschaft auf den Plan gerufen.
Volksanwaltschaft prüft Verfahrenseinstellung
Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) kündigte am Freitag ein amtswegiges Prüfungsverfahren an. Brinek will damit die Gründe in Erfahrung bringen, die die Staatsanwaltschaft Wien zur Verfahrenseinstellung gegen drei Justizwachebeamte bewogen hatten. Sie sprach in diesem Zusammenhang von einem “verheerenden Signal”.
“Auch bei dem Misshandlungsvorfall in der Justizanstalt Suben wurde kein Strafverfahren durchgeführt. Entweder wertet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse ihrer Erhebungen nicht richtig aus oder die gesetzlichen Bestimmungen über das Quälen und Vernachlässigen von Strafgefangenen greifen zu kurz. Dann sollten diese Bestimmungen verschärft werden”, gab Brinek in einer Presseaussendung zu bedenken.
Der Fall des verwahrlosten Häftlings
Die Ergebnisse ihrer Prüfung will Brinek in die laufenden Beratungen über eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) einfließen lassen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte vor wenigen Tagen erklärt, es habe sich am Ende der Ermittlungen kein Sorgfaltsverstoß der ins Visier der Justiz geratenen Justizwachebeamten finden lassen. Den Verdächtigen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachzuweisen.
(APA)
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