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Verurteilung wegen versuchter Erpressung

Feldkirch -  Wegen versuchter Erpressung ist eine 31-jährige Frau am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden.

Die Frau aus Bosnien-Herzegowina wollte nicht akzeptieren, dass ein 33-Jähriger eine Liebesnacht mit ihr nur als One-Night-Stand betrachtete. Daraufhin überhäufte sie ihn mit unzähligen SMS und drohte, sie würde ihn wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen, sollte er ihr nicht einige hundert Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Alleinerzieherin und der Angestellte lernten einander in einer Bar kennen und verbrachten eine Nacht miteinander. Der 33-Jährige wollte anschließend sein Leben ohne die Angeklagte weiterleben, die Frau aber rief ihn mehrmals an, schickte zahlreiche Liebes-SMS und ließ nicht von dem Mann ab. Als er ihr deutlich machte, dass er in Ruhe gelassen werden wollte, änderte die 31-Jährige ihren Ton. Anstelle einer Liebesbotschaft erhielt der Mann nun eine Drohung per SMS: Entweder er bezahle mehrere hundert Euro, oder sie werde ihn wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen, schrieb die Frau.

Nun aber drehte der 33-Jährige den Spieß um und ging seinerseits zur Polizei. Trotzdem hörte die Frau nicht auf, den 33-Jährigen mit SMS zu belästigen. Auch vor Gericht zeigte sich die Frau uneinsichtig und machte klar, dass sie sich ausgenützt vorkam. Nach dem Urteil – vier Monate Haft auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro – kündigte die 31-Jährige umgehend Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits ermahnte die Frau, das SMS-Schreiben ab sofort unterlassen – andernfalls werde sie auch noch wegen Stalkings angeklagt.

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