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Verurteilung wegen Brandstiftung ist eher selten

Vergangene Woche stand ein junger Mann wegen Brandstiftung vor Gericht. Er hatte in Lustenau ein Partyzelt und einen Pkw angezündet.
Vergangene Woche stand ein junger Mann wegen Brandstiftung vor Gericht. Er hatte in Lustenau ein Partyzelt und einen Pkw angezündet. ©Feuerwehr Lustenau
Feldkirch - Weit häufiger verursachen Zündler eine Sachbeschädigung, was aber ebenfalls eine Strafe zur Folge hat.

Nicht jedes Feuerlegen ist juristisch eine Brandstiftung. Nach dem Strafgesetz braucht es für eine vollendete Brandstiftung eine Feuersbrunst. Das heißt, es muss in einer Art und Weise gebrannt haben, dass das Feuer mit gewöhnlichen Mitteln nicht mehr unter Kontrolle zu bringen war. Kann ein angezündeter Papiercontainer mit einem Feuerlöscher gelöscht werden, lag keine Feuersbrunst vor. Muss die Feuerwehr einschreiten, ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindern, sieht der Fall anders aus.

Strenge Strafe

Straffrei bleiben Vandalen aber in keinem Fall. Das Strafgesetzbuch hat noch eine breite Palette anderer Delikte zur Hand. Eines ist sicher, wird jemand wegen Brandstiftung schuldig gesprochen, droht ihm eine saftige Strafe. Der Rahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren, werden Menschen verletzt oder gar getötet, erhöht sich die Obergrenze bis zu lebenslang. Kommt es auf Grund eines glücklichen Zufalls zu keinem Brand, gibt es noch den Versuch und auch dieser ist strafbar.

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