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Verurteilter Vergewaltiger gewann Prozess wegen übler Nachrede

Feldkirch - Ein in Vorarlberg rechtskräftig verurteilter und inhaftierter Vergewaltiger hat in einem Prozess wegen übler Nachrede gegen eines seiner Opfer Recht bekommen.

Das Landesgericht Feldkirch sprach gegen eine ehemalige Lebensgefährtin des 33-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 200 Euro aus, berichtete am Donnerstag ORF Radio Vorarlberg. Sie hatte in einem Zeitungsinterview angegeben, ihr Kind nach Fußtritten des Bregenzers verloren zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 37-jährige Frau habe vor Gericht nicht den Wahrheitsbeweis antreten können, bezog sich der Rundfunk auf Aussagen des Gerichtssprechers. Der Tod des Kindes liegt viele Jahre zurück. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten sei aufgrund von fehlenden Unterlagen des Krankenhauses nicht mehr zustande gekommen, sagte der Rechtsvertreter der Frau.

Die Frau hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Würde das Urteil des Gerichts rechtskräftig, wäre die Frau vorbestraft und müsste außerdem die Prozesskosten tragen.

Der Fall des 33-jährigen Vergewaltigers hat in Vorarlberg im Februar hohe Wellen geschlagen, weil sich der Mann vor seinem Haftantritt in die Schweiz absetzte. Erst nach Monaten konnte er dort im Juni verhaftet werden. Die 37-Jährige hat das Interview gegeben, während sich der Bregenzer auf der Flucht befand.

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