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Verurteilt: Schweineschwänze auf Pizzen

Feldkirch - Wegen der Verwertung von Billigfleisch in Pizzasalami wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch ein 51-jähriger Feldkircher Metzgermeister verurteilt.

Der ehemalige Angestellte einer Liechtensteiner Fleischfirma war unter anderem zuständig für den Einkauf des Fleisches. Dabei wurde Material bestellt, das nach damaliger Rechtslage nicht für die Lebensmittelproduktion zugelassen war. Nach einer Verurteilung nach dem Lebensmittelrecht am Bezirksgericht wurde nun ein Schuldspruch wegen schweren Betruges vor dem Schöffensenat gefällt. Zu den 2500 Euro bedingt kamen nun 18 Monate Haft, die ebenfalls auf Bewährung ausgesprochen wurden. Zweieinhalb Stunden ging es in dem rechtlich komplizierten Verfahren um Schweinschwänze, Separatoren und andere Fleischverarbeitungstechniken. Das Ausgangsmaterial für den würzigen Pizzabelag lieferte ein deutsches Unternehmen. “Die Lieferfirma bestätigt eidestattlich, dass die Ware eindeutig genuss- und verkehrstauglich war”, betont Verteidiger Thomas Kaufmann.

Der Angeklagte beteuert immer wieder, dass er nie davon ausgegangen war, dass so genanntes Separatorenfleisch angeliefert worden war. Das Fleisch war als Faschiertes in Gefrierblöcken jeweils in Fuhren von zwanzig Tonnen angeliefert und anschließend zu Pizzasalami weiter verarbeitet worden. Bei diesem Separatorenfleisch handelte es sich um Fleisch, das mit einer bestimmten Technik aus Schweineschwänzen ausgelöst worden war. Zur Demonstration brachte der Angeklagte einen eingeschweißten Schweineschwanz mit. Die Verurteilung scheint den Angeklagten niederzuschlagen. “Es war ganz klar, das Unternehmen hätte diese Ware nicht weiter verarbeiten dürfen, sondern hätte sie entsorgen müssen”, begründet Richter Hermann Hofer den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fact:

Staatsanwaltschaft argumentiert: Es war wegen der Bezeichnung völlig klar, dass es sich um Separatorenfleisch handelte. Der Einkaufspreis verdeutlicht, dass es um Billigware ging. Anlässlich einer Lebensmittelkontrolle sagte einer der angestellten Metzger, dass es sich bei der Ware um Separatorenfleisch handelte. Verteidiger kontert: Das damalige Lebensmittelgesetz war für Juristen schwer zu verstehen, erst recht für Laien. Es gibt keinen Grund, warum der Angeklagte unredlich handeln hätte sollen, er hatte keinen Nutzen. Selbst die Lieferantenfirma bestätigte eidesstattlich Genuss- und Verkehrstauglichkeit Richtersenat urteilt: Es war klar, dass dieses Fleisch nicht für Lebensmittel weiterverwertet werden darf. Das Material war zwar nicht verdorben, aber man setzte sich über das Gesetz hinweg. Keine persönliche Bereicherung, Angeklagter war nur ein kleines Rädchen.

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