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Vertraglich vereinbarte Lärmgrenzen eingehalten

September-Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters in Altenrhein
September-Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters in Altenrhein ©BilderBox/Symbolbild
Bregenz/Altenrhein-  Auch im September 2010 wurden die staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb des Flugplatzes Altenrhein nicht überschritten.

Das geht aus dem Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent kontrolliert hat.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen und nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im September 2010 wurden insgesamt 21 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten fünf Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.

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