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Vertauschte Embryonen: Warten für Kristina V. geht weiter

Klägerin Kristina V. mit Anwalt Andreas Ermacora heute im Landesgericht.
Klägerin Kristina V. mit Anwalt Andreas Ermacora heute im Landesgericht. ©Eckert
Einst verwechseltes Kind stand heute erstmals auf Klägerseite beim Landesgericht Feldkirch.
Prozess beginnt

Heute ist die junge Schweizerin 26 Jahre alt und sie weiß definitiv, dass die Eltern, wo sie aufwuchs, nicht ihre genetischen Eltern sind. Doch wer sind die leiblichen Eltern? Klar ist, dass es eine Verwechslung gegeben haben muss. Im heutigen Prozessauftakt am Landesgericht Feldkirch wurde darüber diskutiert, ob diese Verwechslung notwendigerweise im Institut des Fortpflanzungsmediziners Herbert Zech in Bregenz stattgefunden hat. Eine einst abgeschlossene Haftungserklärung wurde relativiert. „Wir bedauern den Fehler, WENN er bei uns passiert ist“, legte Michael Konzett, Anwalt der beklagten Partei klar.

Langer Weg

Nach einigen vorangegangenen Gesprächen gab es heute auch im ersten Durchgang bei Gericht keine Möglichkeit, die Sache einvernehmlich zu regeln. Die junge Frau möchte die Unterlagen des Zentrums für In vitro Fertilisierung, um der Frage, wer ihre leiblichen Eltern sind, endlich auf den Grund zu kommen. Die Beklagtenseite weigert sich, argumentiert, dass es sogar verboten sei, die Daten, anderer potentieller Eltern heraus zu geben. Abgesehen davon, dass sie nicht mehr vorhanden seien, so die Beklagte. Nach zwei Stunden wird der Prozess vertagt. Im Juli geht es voraussichtlich weiter.

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