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Versuchter Schmuggel von Ecstasy-Pillen

Der Angeklagte bestritt erfolglos den Schmuggel- und Deal-Versuch.
Der Angeklagte bestritt erfolglos den Schmuggel- und Deal-Versuch. ©Symbolbild
Feldkirch - 15 Monate Haft für Vorarlberger, der im Zug mit Drogen im Gepäck erwischt wurde.

Der versuchte Drogenschmuggel fand nach Ansicht des Gerichts schon weit vor der Staatsgrenze in Friedrichshafen statt. Im Zuggepäck des Vorarlbergers wurden beim Halt in Friedrichshafen 3700 Ecstasy-Pillen gefunden.

Der Angeklagte wollte, davon ist Richterin Nadine Heim überzeugt, das Rauschgift im Zug von Deutschland nach Österreich schmuggeln und einen Teil davon in Vorarlberg verkaufen. Dafür wurde der 36-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Drogensüchtige erhält eine Chance auf Therapie statt Strafe.

Die mögliche Höchststrafe hätte fünf Jahre Haft betragen. Der Schuldspruch erfolgte vor allem wegen des Verbrechens des versuchten Suchtgifthandels mit dem vom Gericht angenommen Schmuggelversuch. Schuldig gesprochen wurde der Arbeiter auch wegen des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel: Weil er geplant haben soll, einen Teil der verbotenen Partypillen in Vorarlberg zu verkaufen. Zugegeben hat der Angeklagte den Konsum von Ecstasy, Amphetaminen, Kokain und Marihuana. Dazu erfolgte die Verurteilung wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift.

Von Kollege erwartet

Der Angeklagte bestritt erfolglos den Schmuggel- und Deal-Versuch. Er gab an, er habe mit den 3700 Ecstasy-Pillen nach Lindau fahren wollen. Er habe noch nicht gewusst, was er in der Grenzstadt mit den Drogen machen würde. Das hielt die Strafrichterin für unglaubwürdig. Zumal ja ein Kollege des Angeklagten bereits am Bahnhof in Götzis auf ihn gewartet habe, sagte Heim in ihrer Urteilsbegründung.

Verteidiger Gebhard Heinzle meinte, es habe sich noch um keinen Schmuggelversuch gehandelt. Und damit auch um keine geplanten Drogenverkäufe in Österreich. Die Richterin verwies aber auf gegenteilige OGH-Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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