Das Duo hatte im Oktober 2005 den Plan gefasst, einen, im Rollstuhl sitzenden Drogendealer in Mäder mit einer Gaspistolle zu überfallen und auszurauben. Doch dazu kam es nicht. Die zwei serbisch-montenegrinischen Männer verließ der Mut, sie zogen unverrichteter Dinge von dannen. Grund für ihren Rückzug war, dass ihre Tat nicht so lief, wie sie sich dies vorgestellt hatten.
Bereits im November zerbrachen sich Geschworene den Kopf darüber, ob diese Tat dennoch bestraft werden soll oder nicht. Damals entschieden sie sich für unschuldig. Eine Entscheidung, die der Richtersenat aber so nicht stehen ließ. Die Laienrichter müssen sich geirrt haben, hieß es auch beim Obersten Gerichtshof. Diese so genannte Aussetzung des Wahrspruches gab es seit sieben Jahren nicht mehr am Landesgericht Feldkirch.
Der Prozess wurde nun nochmals vor neuen Geschworenen abgewickelt. Diese Laienrichter entschieden sich heute dafür, dass die zwei Männer bestraft werden müssen. Die Urteile zwei Jahre Haft für den 23-Jährigen und ein Jahr unbedingte Haft für den 21-jährigen Räuber sind noch nicht rechtskräftig.
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