Nach Ansicht von Richter Martin Mitteregger drang der 23-jährige Rumäne am 8. April in Dornbirn über ein geöffnetes Fenster in ein Wohnhaus ein, um dort etwas zu stehlen. Der Bettlerin wurde aber von einer 76-jährigen Hausbewohnerin überrascht und ergriff die Flucht.
Der von Hans-Peter Türtscher verteidigte Untersuchungshäftling gab an, er sei nur deshalb über das in zweieinhalb Meter Höhe gelegene Fenster eingestiegen, weil er nach Arbeit gesucht habe. Möglicherweise verstehe der Angeklagte unter Arbeit Einbrüche, merkte dazu der Strafrichter an.
Weil der 23-Jährige jeweils wegen Diebstählen dreifach vorbestraft und nicht umfassend geständig sei, sei keine teilbedingte Haftstrafe möglich. Zudem müssten Hausbewohner vor Einbrechern geschützt werden.
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