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Versuchte Vergewaltigung: Wiener Serientäter fiel über Kellnerin her

Der 53-Jährige fiel über die Kellnerin in einem Lokal in Wien her.
Der 53-Jährige fiel über die Kellnerin in einem Lokal in Wien her. ©pixabay.com (Symbolbild)
Am Montag musste sich ein 53-jähriger Mann, der bereits seit 1984 wegen Sexueldelikten im Gefängnis saß, wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Der 53-Jährige fiel im März 2019 über eine Kellnerin her, mit der er sich allein einem Lokal in der Brigittenau befand.

Bereits im Jugendalter saß der 53-Jährige wegen sexueller Übergriffe vor Gericht, zwei Mal wurde er auch in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, wo er Jahrzehnte verbrachte. Nach seinen Entlassungen wurde er jedoch rasch wieder rückfällig. Auch nach seiner bedingten Freilassung am 10. September 2018 war er nur ein halbes Jahr in Freiheit. Am 12. März 2019 fiel er über die Bardame her, die erst zwei Tage in dem Lokal arbeitete.

Mann fiel über Kellnerin in Wien her

Dazu wartete der 53-Jährige, bis die letzten Gäste das Lokal verlassen hatten und er allein mit der Frau war. Als die Kellnerin kurz vor der Sperrstunde um 4.30 Uhr noch Getränke in eine Kühllade unter der Bar räumte, kam er von hinten heran, packte die Frau am Hinterkopf und drückte sie zu Boden. Auf ihrem Opferkörper kniend, verpasste er der Frau laut Staatsanwaltschaft mehrere Faustschläge ins Gesicht. Danach packte er sie an den Haaren und schleifte die Kellnerin in einen Nebenraum und versuchte, sie zu vergewaltigen.

Durch die heftige Gegenwehr der Frau und weil sie dem 53-Jährigen weismachte, dass ein Stammgast gleich wieder zurückkehren würde, ließ er von ihr ab und flüchtete. In der Hektik vergaß der Mann jedoch sein Handy an der Bar, das er zum Laden an die Steckdose angeschlossen hatte. Über das Mobiltelefon konnte der Mann rasch ausgeforscht werden.

53-Jähriger bekannte ich schuldig

Der 53-Jährige, der sich schuldig bekannte, schob den Übergriff auf den Alkohol, wie er Schöffensenatsvorsitzender Eva Brandstetter weismachen wollte. "Wenn ich keinen Alkohol getrunken hätte, hätte ich das nie und nimmer gemacht", sagte er und berichtete über den Konsum von sieben bis acht große Bier sowie einige Tequila und Jägermeister mit Red Bull. Er wollte mit der Frau, die er "die ganze Zeit attraktiv fand", Sex haben, vergewaltigen wollte er sie nicht. Wie die letzten Gäste gegangen seien, "bin ich das undiplomatisch angegangen", meinte er. Weil die Frau seine Avancen abgelehnt habe, "hat sich das dann leider so ergeben".

Zu dem Vorwurf, dass er bereits zum fünften Mal auf die selbe Art über Frauen hergefallen ist und immer wieder rückfällig wird, meinte er, "ich dachte, ich bekomm' es in den Griff". An Therapieweisungen hielt sich der 53-Jährige nach seinen Entlassungen nicht.

Mann leidet an Persönlichkeitsstörung

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann attestierte dem Mann allerdings eine Persönlichkeitsstörung, die "das Stadium einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades erreicht" habe. Der 53-Jährige sei gefährlich und die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte wieder rückfällig werde, sei hoch. Der Alkohol spiele bei seinen Handlungen natürlich eine Rolle, doch Hofmann glaubte nicht, dass der Mann zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. Der Sachverständige errechnete aufgrund des zwölf Stunden andauernden Trinkens - das erste Bier wurde um 16.00 Uhr konsumiert, das letzte gegen 4.00 Uhr - eine mittelgradige bis leichte Berauschung von 0,6 Promille. Der 53-Jährige konnte sich an die Geschehnisse noch gut erinnern.

Handlungsbestimmendes Element sei die Persönlichkeitsstörung. Trotz jahrelanger Therapie in der Haft habe es zu keinem Erfolg geführt. Dennoch wurde er aufgrund eines Gutachtens eines Kollegen bedingt entlassen. Hofmann riet nicht nur zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, sondern auch zur medikamentösen Behandlung, um die Triebhaftigkeit zu reduzieren. Der Angeklagte versuche, seine "Erregung kompromisslos umzusetzen", sagte Hofmann. Vergewaltigungsfantasien würde der Beschuldigte seit seiner Jugend haben. Bisher lehnte der Mann eine solche Behandlung ab.

Prozess wurde vertagt

Die Kellnerin schloss sich dem Verfahren mit einem Schmerzengeld von 3.850 Euro an. Ihr Rechtsbeistand Irene Oberschlick meinte, die Frau sei bis heute arbeitsunfähig und hat Angst in den öffentlichen Raum zu gehen. Weil dies eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung bzw. Berufsunfähigkeit bedeutet, geht die Anwältin von einer schweren Körperverletzung aus. Um dies festzustellen, wurde der Prozess zur Einholung eines Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt.

(APA/Red)

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