Die sexuellen Handlungen, welche der betagte Mann als “Zärtlichkeiten” tituliert, gibt er zu. Es sei richtig, dass er die 40-jährige, von der Lebenshilfe betreute Frau, zu sich nach Hause mitgenommen habe. Dass er einen Pornosender einschaltete und sie ihn dann befriedigte, stimme ebenfalls. “Ich kenne die Familie schon fünfzehn Jahre”, hält der Mann, der selbst einen behinderten Sohn hat, sein Verhalten für normal. Dass die Behinderte im Nachhinein alles ganz anders wiedergegeben habe, könne er sich nur mit einem schlechten Gewissen erklären.
Die Anzeige hat ein Lebenshilfe-Betreuer erstattet. Die Eltern der Frau hätten es aus Freundschaft zu dem Bekannten selbst nicht übers Herz gebracht. Im Gerichtssaal muss die Vernehmung der geistig Zurückgebliebenen unterbrochen werden. Sie weint, möchte nur mehr gehen. Rechtlich bleibt nichts hängen. Für eine Vergewaltigung oder geschlechtliche Nötigung fehlt die Anwendung von Gewalt. “Eine moralische Wertung dessen, was dieser Mann getan hat steht uns nicht zu”, resümiert Richter Mück. Der Pensionist verlässt erleichtert den Saal.
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