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Versuchte Anstiftung zum Mord: Häftling bekam 18 Jahre

Zu 18 Jahren Freiheitsstrafe ist am Montag ein Häftling am Landesgericht St. Pölten verurteilt worden. Der 60-Jährige wurde im Sinn der Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung schuldig gesprochen. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 60-Jährige hatte der Anklage zufolge in einem Brief beauftragt, zwei Männer umbringen zu lassen, die er laut Staatsanwalt für seine Verurteilung im Juni 2014 zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Einbruchs verantwortlich machte. Einer sollte vorher ein Geständnis unterschreiben, das den 60-Jährigen entlaste und eine Wiederaufnahme seines Verfahrens ermögliche.

Das Schreiben schickte der Häftling am 27. April 2015 an seine Frau und wies sie laut Anklagebehörde an, das Schriftstück an einen Mann in Serbien zu übermitteln. Der Brief wurde bei einer Hausdurchsuchung am 29. April in einer Zigarettenschachtel der 48-Jährigen entdeckt. Während der Razzia kam ein Schreiben per Post, in dem der 60-Jährige seine Gattin beauftragte, alles zu machen, dass der Serbe “in Bewegung kommt”.

Größter Fehler, “dass ich die zwei nicht kalt gemacht hab'”

In Telefonaten des Ehepaares – Auszüge wurden während der Verhandlung abgespielt – sagte der Angeklagte, sein größter Fehler sei gewesen, “dass ich die zwei nicht kalt gemacht hab’, das werde ich nachholen”. Der Beschuldigte, der derzeit in der oberösterreichischen Justizanstalt Garsten inhaftiert ist, bekannte sich nicht schuldig und erklärte: “Es ging nie darum, irgendjemand etwas anzutun.”

Der in Serbien geborene Mann wollte seinen Angaben zufolge mit dem Schreiben die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen die beiden Männer motivieren. Er wisse von Telefonüberwachung und, dass die Post von Häftlingen kontrolliert werde, und habe damit gerechnet, dass der Brief abgefangen werde. Seine Frau gab an, die beiden Briefe und die Telefonate seien “Fake” gewesen. Sie soll versucht haben, u.a. per SMS Kontakt zu jenem Mann in Serbien aufzunehmen, an den sich das Schreiben richtete.

Eines der beiden potenziellen Opfer sollte laut dem Brief ein Geständnis unterschreiben. Hätte sich der Mann geweigert, sollte er gekidnappt, in den Keller des Fitnessstudios der Frau des Angeklagten zum Unterschreiben gebracht und dann offenbar ein Selbstmord vorgetäuscht werden: Dem Mann sollte ein Schuss Heroin gesetzt werden, dann sollte er auf einer Parkbank mit einer Nadel in der Vene zurückgelassen werden. Bei sofortiger Erledigung wurden 100.000 Euro in Aussicht gestellt. Der 34-Jährige war ebenso wie das zweite potenzielle Opfer, ein 61-Jähriger, als Trainer in dem Fitnessstudio im Mostviertel beschäftigt.

Am späten Nachmittag wurde das Urteil verkündet. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung laut dem vorsitzenden Richter aus, dass es beim Versuch geblieben sei. Erschwerend kamen u.a. eine einschlägige Vorstrafe sowie die Tatbegehung während einer langjährigen Haft hinzu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

(APA)

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